Musiknutzung durch DJs – was ist legal?

Musiknutzung durch DJs

Musiknutzung durch DJs – was ist legal, was muss lizenziert werden?

Spotify, USB-Stick oder gekaufte MP3? So spielst du rechtlich sauber auf

Viele DJs – und auch Veranstalter – fragen sich irgendwann:
Darf ich einfach jeden Song spielen den ich habe? Reicht ein Spotify-Abo? Muss ich irgendwas bei der GEMA anmelden?

Die Antwort ist: Musik öffentlich zu nutzen ist mehr als nur „Play“ drücken.
In unserem vorherigen Artikel über GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen hast du erfahren, wann überhaupt eine Meldepflicht gegenüber der GEMA besteht – z. B. bei Polterabenden oder Hochzeiten.
In diesem Beitrag schauen wir nun genauer auf die Rolle der DJs:
Welche Musikquellen sind erlaubt? Was darf man als DJ überhaupt spielen? Was nicht?

Kurz zur Erinnerung: Wer meldet eigentlich was genau bei der GEMA an?

Als DJ bist du in der Regel nicht Veranstalter, sondern Dienstleister.
Die GEMA-Meldung für das Event muss vom Veranstalter erfolgen – also z. B. vom Brautpaar, dem Geburtstagskind oder dem Clubbetreiber.
Aber: Du musst sicherstellen, dass deine Musikbibliothek selbst legal und lizenziert ist – und das schauen wir uns in diesem Beitrag mal genauer an.

Lokal gespeicherte Musik: Legal heißt aber nicht automatisch aufführungsberechtigt

Viele DJs nutzen Musik auf USB-Sticks, externen Festplatten oder direkt vom Laptop und haben diese zuvor bei Download-Portalen wie iTunes, Beatport, Amazon Music, professionellen DJ-Pools (z. B. DJCity, BPM Supreme) gekauft oder selbst digitalisiert (von CDs oder Vinyls).
Das ist grundsätzlich legal, wenn die Musik aus lizenzierten Quellen stammt, alle Songs selbst erworben wurden und sie nicht mit anderen geteilt werden (z. B. Dropbox, USB-Tausch)

Wichtig:
Für die Musiknutzung erwirbst Du beim Kauf kein Recht zur öffentlichen Aufführung – sondern nur das Recht zur privaten Nutzung.
Die öffentliche Wiedergabe ist nur erlaubt, wenn die Veranstaltung korrekt bei der GEMA gemeldet ist.

Streamingdienste wie Spotify, Tidal & Co.: Im DJ-Einsatz nicht erlaubt

Auch wenn’s bequem klingt – die Musiknutzung über Spotify & Co. sind tabu auf Veranstaltungen. Warum?

Plattform Nutzung bei Events erlaubt? Warum nicht?
Spotify ❌ verboten Nur für private Nutzung laut AGB
Apple Music ❌ verboten Keine öffentliche Wiedergabe erlaubt
Deezer ❌ verboten Technisch instabil & rechtlich untersagt
Tidal ⚠️ bedingt möglich Nur mit spezieller DJ-Software, GEMA trotzdem nötig
SoundCloud Go+ ⚠️ bedingt möglich Nur in unterstützten DJ-Softwares

Selbst wenn eine DJ-Software Streaming integriert (z. B. Serato, rekordbox, VirtualDJ):
Die Songs stammen nicht aus legaler Quelle für die öffentliche Wiedergabeaußer das Event ist zusätzlich bei der GEMA gemeldet.

YouTube, MP3-Konverter & Co. – ganz klar illegal

YouTube-Downloader, MP3-Ripper, File-Sharing-Plattformen…
Diese Quellen mögen kostenlos sein, aber sie sind rechtswidrig und gehören nicht ins Setup eines professionellen DJs.

Was ist mit Remixen, Edits oder Mixsets?

Viele DJs schneiden, loopen oder kombinieren Songs neu – sei es für:

  • Live-Mix-Sessions
  • Hochzeitstanz-Schnitte
  • eigene Mashups oder Remixe

Das ist kreativ – aber rechtlich sensibel.
Denn sobald du urheberrechtlich geschützte Musik bearbeitest oder neu zusammensetzt, brauchst du:

  • eine Lizenz der Rechteinhaber (meist sehr aufwändig) oder
  • musst sicherstellen, dass die Veranstaltung GEMA-gemeldet ist und keine Veröffentlichung des Mixes erfolgt.

Mixes auf SoundCloud oder YouTube ohne Rechtefreigabe → oft schnell gelöscht oder gesperrt.

So legst du als DJ rechtlich sicher auf

Checkliste für rechtssicheres Auflegen:

  • ✔️ Du beziehst deine Musik aus lizenzierten Quellen (DJ-Pools, Kaufplattformen)
  • ✔️ Du nutzt keine Streamingdienste wie Spotify o. Ä. für den Live-Einsatz
  • ✔️ Du kennst den Unterschied zwischen privater Nutzung und öffentlicher Wiedergabe
  • ✔️ Du lässt Veranstaltungen ggf. von den Auftraggeber:innen GEMA-melden
  • ✔️ Du vermeidest illegal konvertierte Inhalte oder urheberrechtlich geschützte Remixe ohne Freigabe

Mehr zum Thema GEMA bei privaten Veranstaltungen

Falls du dir nicht sicher bist, ob dein Event überhaupt GEMA-pflichtig ist, lies am besten unseren ersten Teil dieser Blogserie:
➡️ Wann muss ich GEMA-Gebühren zahlen? – Klarheit für Polterabende, Hochzeiten & Co.

Unser Fazit: Legales DJing = guter Klang mit gutem Gewissen

Wer professionell Musik auflegt, sollte auch professionell mit Lizenzen umgehen.
Denn Musik hat Wert – und Rechte gehören respektiert.

Als DJ bist du nicht automatisch GEMA-pflichtig, aber du bist verantwortlich für deine Library.
Und als Veranstalter solltest du wissen, wann du eine Veranstaltung anmelden musst, damit alle Beteiligten rechtlich abgesichert sind.
Wenn Du Deine Musikbibliothek als DJ bei der GEMA anmelden möchtest, findest Du unter diesem link weitere Informationen dazu.

Noch Fragen zur Musiknutzung oder zur GEMA?

Wenn du über uns einen DJ buchst, prüfen wir im Vorfeld ob die GEMA-Anmeldung erforderlich ist, welche Quellen und Formate verwendet werden und ob alles rechtlich im grünen Bereich ist.

👉 Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen
Wir helfen dir, dass dein Event nicht nur gut klingt, sondern auch rechtssicher abläuft.

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