Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. Juni 2025

1 | Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 

(1) SoundKonzepte, vertreten durch Herrn Wolfgang Linnemann, Lothringenstraße 18E in 45259 Essen, stellt als Dienstleister und Vermittler von Dienstleistungen (nachstehend Auftragnehmer genannt) für Interessenten und Kunden (nachstehend Auftraggeber genannt) Angebote zur Gestaltung und Durchführung von Events bereit. Sofern sich ein Interessent oder Kunde über einen unserer Vertriebswege für das Angebot entscheidet, kann dieser im Rahmen einer Buchungsanfrage ein verbindliches Angebot erhalten und anschließend einen Dienstvertrag als Einzelvertrag abschließen. SoundKonzepte als Auftragnehmer ist zudem berechtigt, im Namen angeschlossener Dienstleister Einzelverträge abzuschließen und somit deren Leistungen zu vermitteln. Auftragnehmer werden im Einzelvertrag namentlich genannt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Einzelvertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufs- oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Die Vertragspartner sind frei in der Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen sie Einzelverträge abschließen. Ein Dienstvertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber eine Dienstleistungsvereinbarung (gemäß § 611 BGB) unterzeichnet und der Auftragnehmer diese schriftlich per E-Mail bestätigt. Der Inhalt des Einzelvertrags ergibt sich aus dem Angebot, den Einzelvertragsbedingungen in der Dienstleistungsvereinbarung und diesen AGB. Bei Widersprüchen haben die Bestimmungen des Einzelvertrags Vorrang.

(4) Angebote des Auftragnehmers sind 14 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf die zuvor vereinbarten Konditionen.

2 | Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im Buchungsinhalt genannten Dienstleistung auf der Veranstaltung des Auftraggebers. Auftragnehmer ist SoundKonzepte oder ein durch SoundKonzepte beauftragter oder vermittelter Dienstleister.

(2) Der Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) des Auftragnehmers zustande, nachdem die unterzeichnete Dienstleistungsvereinbarung (gemäß § 611 BGB) vorliegt. Alle Vertragsdokumente, einschließlich des Angebots, Bühnenanweisungen und Spielpläne, sind fester Bestandteil des Vertrags.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail oder als unterschriebenes PDF-Dokument), sofern keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Nachbuchungen können durch die Unterzeichnung eines ergänzenden Angebots hinzugefügt werden.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstvertrag unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen und den Auftragnehmer bis zur Buchungsbestätigung auf eventuelle Fehler hinzuweisen. Korrekturen, die zu einer Preissenkung führen, sind nur innerhalb einer Widerrufsfrist und mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Preiserhöhungen aufgrund fehlerhafter Angaben des Auftraggebers sind vom Auftraggeber zu tragen. Nach Ablauf der Widerrufsfrist berechtigen Fehler nicht zur außerordentlichen Kündigung.

3 | Beendigung von Verträgen, Rücktritt und Widerrufsfrist

(1) Der abgeschlossene Dienstvertrag ist für beide Parteien verbindlich. Das ordentliche Kündigungsrecht wird einvernehmlich ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Der Auftraggeber kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts fallen folgende pauschale Rücktrittsgebühren an:

  • Bei Rücktritt bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn sind 20 % des Gesamtbetrags zu zahlen.
  • Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % des Gesamtbetrags zu zahlen.
  • Bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 100% des Gesamtbetrags zu zahlen.

Bereits geleistete Anzahlungen werden mit der Rücktrittsgebühr verrechnet.

(3) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschalierte Rücktrittsgebühr entstanden ist.

(4) Individuelle oder personalisierte Bestellungen bei Lieferanten für den Auftraggeber sind im Falle eines Rücktritts vollständig zu vergüten. Dies betrifft insbesondere:

  • speziell eingekaufte oder angefertigte Dekorations- oder Verbrauchsartikel,
  • verderbliche Ware und Lebensmittel,
  • individuell für den Auftraggeber beschafftes Audio- und Videomaterial.

(5) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber zusammen mit dem Dienstvertrag sowie bei Nachbuchungen übermittelt.

(6) Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen die Veranstaltung innerhalb von drei Wochen nach Vertragsabschluss stattfindet, kann ein Widerruf durch Verbraucher abweichend nur innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung kostenfrei erfolgen. Diese Regelung stellt eine freiwillige Serviceleistung des Auftragnehmers dar.

4 | Anzahlung, Zahlung und Fälligkeit

(1) Eine vertraglich vereinbarte Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung und Rechnung per Überweisung zu leisten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle einer nicht fristgemäß geleisteten Anzahlung zu stornieren und den gebuchten Termin wieder freizugeben. 

(2) Der Restbetrag ist zum Veranstaltungstag, spätestens mit Beendigung der gebuchten Dienstleistung fällig. Die Zahlung kann bar oder per Überweisung erfolgen. Bei fehlender fristgerechter Überweisung gilt Barzahlung am Veranstaltungstag als vereinbart.

(3) Wird die Dienstleistung von einem vermittelten Dienstleister ausgeführt, erfolgt die Rechnungsstellung und Abrechnung durch diesen. Die Zahlungsbedingungen gemäß Absatz (1) und (2) gelten auch hier.

5 | Ausfall der Veranstaltung

(1) Sollte die Dienstleistung infolge höherer Gewalt nicht durchführbar sein, wird nach einem Ersatztermin oder einer alternativen Durchführungsmöglichkeit gesucht. Bei behördlichen Anordnungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) können beide Parteien kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

(2) Bei Krankheit des Auftragnehmers wird versucht, einen geeigneten Ersatz im Sinne des Auftraggebers zu organisieren. Dem Auftraggeber stehen dadurch keine Schadenersatzansprüche zu. Ein Rücktritt vom Vertrag ist im Fall eines krankheitsbedingten Ausfalls des Auftragnehmers für den Auftraggeber kostenfrei.

6 | Pflichten des Auftraggebers

(1) Bei Veranstaltungen mit Live-Band, Künstlern oder Musikern ist diesen und dem begleitenden Personal eine geeignete Räumlichkeit für Aufenthalt und Umkleide zur Verfügung zu stellen. Diese Räumlichkeiten sollten spätestens zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn und während der gesamten Veranstaltung ausschließlich dem Auftragnehmer und den Dienstleistern zugänglich sein.

(2) Der Auftraggeber muss einen für die Veranstaltung geeigneten Bühnenbereich zur Verfügung stellen. Der Bühnenbereich muss vor Veranstaltungsbeginn mindestens drei Stunden für den Aufbau der Technik frei zugänglich sein. Eine direkte Zufahrt oder ein barrierefreier Zugang zum Bühnenbereich sowie eine kostenfreie Abstellmöglichkeit für die Fahrzeuge des Auftragnehmers sind sicherzustellen. Entstehende Kosten für das Abstellen der Fahrzeuge am Veranstaltungsort gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Werden externe Dienstleister des Auftraggebers für die technische Betreuung eingesetzt, müssen deren Kontaktdaten spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt werden.

(4) Der Auftragnehmer und das begleitende Personal haben Anspruch auf kostenfreie Getränke im Rahmen des üblichen Angebots der Veranstaltung. Bei einer Anwesenheit von mehr als fünf Stunden ist eine kostenfreie Verpflegung bereitzustellen. Falls keine Verpflegungsmöglichkeit besteht, können hierzu Sondervereinbarungen getroffen werden.

7 | Ordnungsbehördliche Vorschriften und Weisungen des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungs- und sicherheitsgemäße Durchführung der Veranstaltung, einschließlich erforderlicher Genehmigungen und technischer Abnahmen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

(2) Folgekosten für den Auftragnehmer aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Hinsichtlich Darbietung, Durchführung und Programmgestaltung der gebuchten Dienstleistung besteht keine direkte Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber. Alle gewünschten Dienstleistungen und Darbietungen sowie Veranstaltungs- und Programmbeiträge werden bei Bedarf vor Veranstaltungsbeginn entsprechend abgestimmt und mit dem Auftraggeber koordiniert.

8 | Marketing, Werbung und Referenzverwendung

(1) Bei öffentlichen Veranstaltungen stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten die erforderlichen Werbematerialien bereit. Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer hierfür geeignete digitale Medien zur Verfügung. Die Nutzungsrechte an diesen Medien sind auf den Vertragszeitraum und die jeweilige Veranstaltung beschränkt.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Veranstaltung eigenes Werbematerial auszulegen sowie im Bühnen- oder Auftrittsbereich auf angemessene Weise auf seine Dienstleistungen hinzuweisen. Eine vorherige Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür nicht erforderlich, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

(3) Der Auftragnehmer darf die Veranstaltung für eigene Werbezwecke fotografisch oder audiovisuell dokumentieren und diese Aufnahmen auf seiner Website, in sozialen Netzwerken oder in Printmaterialien veröffentlichen, sofern dadurch keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zur Eigenwerbung.

(4) Aufzeichnungen der Veranstaltung durch den Auftraggeber oder in dessen Auftrag (z. B. Fotos, Videos, Tonmitschnitte) dürfen vom Auftragnehmer ebenfalls für eigene Werbezwecke verwendet werden, sofern dadurch keine berechtigten Interessen oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sofern eine Verwendung im beiderseitigen Interesse liegt, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Anfrage eine Kopie des Materials im Originalformat kostenfrei zur Verfügung.
(5) Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, im Rahmen von Referenzlisten oder Projektübersichten den Namen, das Logo und ggf. die Veranstaltungsbezeichnung auf der Website und in gedruckten Unterlagen als Referenz zu nennen. Diese Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

9 | Technische Geräte und Haftung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für mitgebrachte technische Geräte des Auftragnehmers die sachgemäße Lagerung sowie sicherheitsgemäße Bedingungen bei Lagerung und Betrieb zu gewährleisten. Dazu zählt insbesondere eine entsprechend abgesicherte Stromversorgung und bei Außenveranstaltungen ein geeigneter Schutz gegen Wind, Regen und Sonneneinstrahlung. Eine Mitbenutzung mitgebrachter Technik durch den Auftraggeber (z.B. für einen weiteren externen Künstler, Musiker oder DJ) muss gesondert vereinbart werden und ist nicht automatisch aufgrund der Verfügbarkeit inbegriffen.

(2) Der Auftraggeber haftet für Schäden an den mitgebrachten technischen Geräten im Rahmen seiner gesetzlichen Haftpflicht als Veranstalter und darüber hinaus bei Feuer-, Brand- und Sengschäden sowie bei Schäden in Folge unsachgemäßer Betriebs- und Lagerbedingungen. Weiterhin haftet der Auftraggeber bei Diebstahl im Zeitraum der Lagerung am Veranstaltungsort sowie bei Schäden durch Vandalismus. Im Falle eines des genannten Schadens, ist neben dem Schadensersatz durch den Auftraggeber ein geeigneter Ersatz für die vereinbarte Veranstaltung zu sorgen. Ein Ausfall der Veranstaltung aufgrund eines diesbezüglichen Schadens liegt im Verschulden des Auftraggebers.

(3) Bei einem Ausfall technischer Geräte ohne Verschulden (Defekt, Verschleiß, oder Abnutzung), wird durch den Auftragnehmer ein entsprechender Ersatz in gleicher oder ähnlicher Art und Güte beigebracht. Sollte dies zur vereinbarten Veranstaltung nicht möglich sein, wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. In diesem Fall gilt der geschlossene Vertrag nicht als unwirksam.

10 | Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten und zu schützen. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist auf der Webseite des Auftragnehmers verfügbar.

11 | Haftungsausschluss

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12 | Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspartner mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch, ausgehändigte Übersetzungen dienen lediglich dem besseren Verständnis und stellen keine rechtlich bindende Form der Bedingungen dar.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail oder digital übermittelter unterschriebener Scan), sofern keine strengere gesetzliche Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.